
Mütter-, Väterberatung
Die nächste Mütter-, Väterberatung findet am Montag, 21. Mai 2012, von 14.00-17.00 Uhr im Pfarreizentrum statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Telefonsprechstunde täglich von 07.30 – 09.00 Uhr unter Tel. Nr. 081/322’39’10.
16.05.2012
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Todesfall vom 11. Mai 2012
K e l l e r g e b . G r o s s e n b a c h e r, Rosa von Bonaduz GR geboren den 1. Dezember 1922
16.05.2012
Baugesuche; Tag der Publikation im Rhiiblatt: 11. Mai 2012
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz
Bauobjekt
Neubau Unterflurbehälter „Molok“ auf Parzelle 2‘396 „Ginellas“
Bauherrschaft
Candrian Urs und Petra, Via Salens 1, 7402 Bonaduz
Bauobjekt
Anbau Wohn-Wintergarten auf Parzelle 618 „Salens“
Bauherrschaft
Beckmann Matthias, Hauptstrasse 27, 7402 Bonaduz vertreten durch
Schwörer Haus KG, D-Hohenstein-Oberstetten
Bauobjekt
Projektänderung Neubau Einfamilienhaus auf Parzelle 2‘389 „Ginellas“ (u.a. Erhöhung Gesamtgebäude, Farbgebung)
Endtermin der Einsprache
Öffentlich-rechtliche (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 4. Juni 2012
11.05.2012
Verbrennen von Grünabfällen
Das Amt für Natur und Umwelt Graubünden informiert die Bevölkerung bezüglich Verbrennen von Grünabfällen wie folgt:
Beim offenen Verbrennen von Grünabfällen entsteht Rauch mit vielen gefährlichen Luftschadstoffen. Deshalb hat das Verwerten von Grünabfällen als Brennholz und zur Kompostierung erste Priorität.
Gemäss Luftreinhalte-Verordnung ist das offene Verbrennen nur zulässig, wenn das Material so trocken ist, dass nur wenig Rauch entsteht. Eine ausreichende Trocknung ist im Freien in der Regel nicht zu erreichen. Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenem Material ist nur mit einer Bewilligung des Amts für Natur und Umwelt (ANU) möglich. Innerhalb des Siedlungsgebiets ist die Gemeinde zuständig. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Grünabfälle nicht vor Ort belassen werden können und ein Abtransport nicht möglich ist. Ohne Bewilligung erlaubt sind Grill- und Brauchtumsfeuer, sofern sie mit trockenem und naturbelassenem Holz betrieben werden. Um eine Bewilligung zu erhalten, muss ein Gesuch an das ANU gestellt werden. Gesuche sind schriftlich einzureichen. Es ist das dafür vorgesehene Formular zu verwenden. Das Gesuchsformular kann zusammen mit dem Merkblatt „Umgang mit Grünabfällen“ ab 1. Mai 2012 von der Homepage des ANU heruntergeladen werden ( www.anu.gr.ch). Die Verursacher von nicht bewilligten oder von unsachgemäss betriebenen Feuern müssen mit einer Strafanzeige und einer Busse rechnen.
11.05.2012
Schliessung der Büros der Gemeindeverwaltung über Auffahrt
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Donnerstag, 17. und Freitag, 18. Mai 2012 geschlossen.
11.05.2012
Zivilstandsamtliche Mitteilungen
Geburt vom 18. April 2012
B l u m e n t h a l, Joel von Vella GR; Sohn der Blumenthal geb. Studer, Nathalie Céline und des Blumenthal, Corsin
Todesfall vom 6. Mai 2012
S i g n e r, Franz Anton von Appenzell AI
geboren den 7. Februar 1921
10.05.2012
Wanderausstellung "RheinLeben"
04.05.2012
Gemeindeverwaltung Bonaduz: Lehrstelle 2013
Per 1. August 2013 ist bei der Gemeindeverwaltung Bonaduz folgende Lehrstelle neu zu besetzen:
Kauffrau / Kaufmann EFZ, Fachrichtung Öffentliche Verwaltung
Anmeldeschluss:Freitag, 1. Juni 2012
Detaillierte Informationen und das Personalblatt sind hier abrufbar.
04.05.2012