Gemeinde Bonaduz
Hauptstrasse 25
7402 Bonaduz

Tel. 081 - 660 33 33
Fax 081 - 660 33 44

info@bonaduz.ch


Öffnungszeiten
Mo. - Mi. und Fr.
09.30 - 11.30 Uhr
15.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
09.30 - 11.30 Uhr
15.00 - 19.00 Uhr


Energiestadt Bonaduz

News / Aktuelles

Mütter-, Väterberatung

Die nächste Mütter-, Väterberatung findet am Montag, 21. Mai 2012, von 14.00-17.00 Uhr im Pfarreizentrum statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Telefonsprechstunde täglich von 07.30 – 09.00 Uhr unter Tel. Nr. 081/322’39’10.

16.05.2012

 

Zivilstandsamtliche Mitteilung

Todesfall vom 11. Mai 2012
K e l l e r   g e b .   G r o s s e n b a c h e r,   Rosa von Bonaduz GR geboren den 1. Dezember 1922

16.05.2012

 

Baugesuche; Tag der Publikation im Rhiiblatt: 11. Mai 2012

Bauherrschaft
Politische Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz

Bauobjekt
Neubau Unterflurbehälter „Molok“ auf Parzelle 2‘396 „Ginellas“

Bauherrschaft
Candrian Urs und Petra, Via Salens 1, 7402 Bonaduz

Bauobjekt
Anbau Wohn-Wintergarten auf Parzelle 618 „Salens“

Bauherrschaft
Beckmann Matthias, Hauptstrasse 27, 7402 Bonaduz vertreten durch
Schwörer Haus KG, D-Hohenstein-Oberstetten

Bauobjekt
Projektänderung Neubau Einfamilienhaus auf Parzelle 2‘389 „Ginellas“ (u.a. Erhöhung Gesamtgebäude, Farbgebung)


Endtermin der Einsprache
Öffentlich-rechtliche (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 4. Juni 2012

 

 

11.05.2012

 

Verbrennen von Grünabfällen

Das Amt für Natur und Umwelt Graubünden informiert die Bevölkerung bezüglich Verbrennen von Grünabfällen wie folgt:

Beim offenen Verbrennen von Grünabfällen entsteht Rauch mit vielen gefährlichen Luftschadstoffen. Deshalb hat das Verwerten von Grünabfällen als Brennholz und zur Kompostierung erste Priorität.

Gemäss Luftreinhalte-Verordnung ist das offene Verbrennen nur zulässig, wenn das Material so trocken ist, dass nur wenig Rauch entsteht. Eine ausreichende Trocknung ist im Freien in der Regel nicht zu erreichen. Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenem Material ist nur mit einer Bewilligung des Amts für Natur und Umwelt (ANU) möglich. Innerhalb des Siedlungsgebiets ist die Gemeinde zuständig. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Grünabfälle nicht vor Ort belassen werden können und ein Abtransport nicht möglich ist. Ohne Bewilligung erlaubt sind Grill- und Brauchtumsfeuer, sofern sie mit trockenem und naturbelassenem Holz betrieben werden. Um eine Bewilligung zu erhalten, muss ein Gesuch an das ANU gestellt werden. Gesuche sind schriftlich einzureichen. Es ist das dafür vorgesehene Formular zu verwenden. Das Gesuchsformular kann zusammen mit dem Merkblatt „Umgang mit Grünabfällen“ ab 1. Mai 2012 von der Homepage des ANU heruntergeladen werden ( www.anu.gr.ch). Die Verursacher von nicht bewilligten oder von unsachgemäss betriebenen Feuern müssen mit einer Strafanzeige und einer Busse rechnen.

11.05.2012

 

Schliessung der Büros der Gemeindeverwaltung über Auffahrt

Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Donnerstag, 17. und Freitag, 18. Mai 2012 geschlossen.

11.05.2012

 

Zivilstandsamtliche Mitteilungen

Geburt vom 18. April 2012
B l u m e n t h a l,   Joel von Vella GR; Sohn der Blumenthal geb. Studer, Nathalie Céline und des Blumenthal, Corsin

Todesfall vom 6. Mai 2012
S i g n e r,   Franz Anton von Appenzell AI
geboren den 7. Februar 1921

10.05.2012

 

Wanderausstellung "RheinLeben"

Tourneeplan

04.05.2012

 

Gemeindeverwaltung Bonaduz: Lehrstelle 2013

Per 1. August 2013 ist bei der Gemeindeverwaltung Bonaduz folgende Lehrstelle neu zu besetzen:

Kauffrau / Kaufmann EFZ, Fachrichtung Öffentliche Verwaltung

Anmeldeschluss:Freitag, 1. Juni 2012

Detaillierte Informationen und das Personalblatt sind hier abrufbar.

04.05.2012

 



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